Verfassungsgericht bestätigt Segway-Verbot im Prager Zentrum

20.12.2021

Das tschechische Verfassungsgericht bestätigte die Gültigkeit der Verordnung, die die Stadt Prag im Jahr 2016 verhängt hatte und die den Betrieb der elektrischen Fahrzeuge Segway im historischen Zentrum der Stadt untersagt. Der Verband für Segways hatte diese Verordnung mehrmals angefochten und sich an das städtische Gericht in Prag und auch an das tschechische Höchstgericht gewandt, jedoch stets ohne Erfolg. Am 20. Dezember 2021 wies auch das oberste Organ der tschechischen Justiz, das Verfassungsgericht, die Beschwerde des Verbandes definitiv zurück. Das Verfassungsgericht begründete die Entscheidung vor allem mit dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Fußgänger*innen, die im Prager Stadtkern durch Segways bedroht seien.​

Quelle: blesk.cz, Prag