Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Wiederholung der Berliner Wahlen 2021 abgewiesen. Die Beschwerde von 43 Politiker*innen gegen das Urteil wurde als unzulässig eingestuft. Allein das Landesverfassungsgericht sei für landesbezogene Wahlen zuständig. Damit ist dieses juristische Kapitel endgültig geschlossen. Die ursprüngliche Wahl war aufgrund massiver organisatorischer Mängel für ungültig erklärt worden. Falsche Stimmzettel, fehlende Wahlurnen und lange Wartezeiten führten zur vollständigen Wiederholung der Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenwahlen. Während die deutsche Bundestagswahl in Berlin nur teilweise wiederholt wurde, gewann die CDU (Christlich Demokratische Union) die Neuwahl auf Landesebene. Weitere Verfahren zur Pannenwahl sind laut Bundesverfassungsgericht nicht anhängig.