Verdi und Berliner Charité erzielen Tarifeinigung

18.11.2021

​Die Berliner Charité und die Gewerkschaft Verdi haben sich auf einen Tarifvertrag zur Entlastung der Klinikbeschäftigten verständigt. Wichtiger Bestandteil des Tarifvertrags "Gesundheitsfachberufe Charité" ist eine fest definierte Mindestpersonalbemessung. Das betreffe alle Bettenstationen sowie die Bereiche OP, Anästhesie, Radiologie, Zentrale Notaufnahme und die Entbindungsräume. Der Tarifvertrag soll den Angaben zufolge am 1. Januar 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2024 gelten.​ Sollte die Mindestpersonalbemessung unterschritten werden, werden die Pflegekräfte anhand eines Punktesystems entschädigt. So können sie beispielsweise Erholungsbeihilfen, Kinderbetreuungszuschüsse, Altersteilzeitkonten und Sabbaticals investieren oder Freizeitausgleich zur Entlastung erhalten. Darüber hinaus werde die psychosoziale Betreuung auf den Intensivstationen fixiert.​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin