Verdacht auf Betrugsfälle bei Abrechnungen von Corona-Teststellen in Deutschland

31.5.2021

Wie viele andere Länder setzt auch Deutschland auf ein niedrigschwelliges und unbürokratisches Testangebot. Konkret sieht die Coronavirus-Testverordnung der deutschen Regierung seit Anfang März kostenlose BürgerInnentests vor, für die der Bund die Kosten übernimmt – 18 Euro pro Test. An die Gesundheitsämter muss lediglich die Zahl der täglich durchgeführten Schnelltests gemeldet werden. Die geringe Anforderung für die Zulassung hat in den vergangenen Wochen zu einer schnell wachsenden Zahl neuer Teststellen geführt – ein Onlinekurs reicht aus, um eine Teststelle zu eröffnen. Mangelnde Kontrolle stellt offensichtlich ein Einfallstor für Abrechnungsbetrug dar, wie verschiedene Medien nun berichten. Stichproben an einer Teststelle des Betreibers "MEDICAN" in Essen hätten etwa ergeben, dass statt 550 tatsächlich entnommener Proben dem Gesundheitsamt 1.743 gemeldet und verrechnet wurden. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Münster gezeigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun in diesem Fall. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands) hatte VertreterInnen der Bundesländer gestern zu einem Krisengespräch geladen. Vorgesehen sind nun Neuregelungen in der Testverordnung, die Einbeziehung der Finanzämter sowie der zusätzliche Abgleich von Abrechnungsdaten.

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin