Ungarn: Wohngemeinschaft kann "Airbnb" im Haus verbieten

8.1.2018

Laut dem derzeit geltenden Gesetz für Mehrparteienhäuser ist es möglich, "Airbnb"-Wohnungen gänzlich zu verbieten oder ihre Betriebserlaubnis zumindest an bestimmte Voraussetzungen zu binden. Die Hausgemeinschaft hat unter anderem die Möglichkeit, im Rahmen einer Geschäftsordnungsänderung höhere Betriebskosten zu verlangen. Bei einer Abstimmung muss eine einfache Mehrheit den neuen Regeln zustimmen. Außerdem steht der Hausgemeinschaft eine Bekanntgabe der Kontaktdaten der Eigentümerin bzw. des Eigentümers der "Airbnb"-Wohnung rechtlich zu​. Bei Problemfällen können sich die Mehrparteienhäuser auch an die Gerichte wenden.​

Quelle: Hvg.hu, Budapest