Ungarn: Sondersteuer für NGOs

24.7.2018

Das ungarische Parlament nahm am Freitag, den 20. Juli 2018, den Gesetzesentwurf über die Modifizierungen der Steuergesetze mit 131 Stimmen an. Der Entwurf enthielt auch eine Sondersteuer: Nichtregierungsorganisationen, die illegale Einwanderung unterstützen, sollen künftig eine 25-prozentige Abgabe leisten. Als die Einwanderung unterstützende Tätigkeit gelten unter anderem die Führung von Medienkampagnen oder das Aufbauen von Netzwerken. Laut dem Fraktionsleiter der Regierungspartei, Máté Kocsis (Fidesz – Bund Junger Demokraten), ist der Schutz gegen illegale Migration mit einer erheblichen Zusatzbelastung für das ungarische Staatsbudget verbunden, und "es ist vernünftig, zu erwarten, dass NGOs, die illegale Migration unterstützen, auch ihren Beitrag zu den Kosten des Grenzschutzes und der Sicherheit leisten". Die Sondersteuer war ursprünglich Teil des vor kurzem verabschiedeten so genannten "Stop-Soros" Gesetzespakets, die Strafsteuer wurde allerdings, nach deutlicher Kritik aus dem Ausland, darunter von der deutschen CDU und der Venedig-Kommission, aus dem Entwurf entfernt. Die Sondersteuer ist nun Teil des ungarischen Steuergesetzes und fällt somit in den Kompetenzbereich der Steuerbehörde und darf ausschließlich für Ausgaben, die den Grenzschutz betreffen, verwendet werden.​

Quelle: Magyar Idők, Budapest