Ungarn: Pauschalsteuer für Online-Wohnungsvermietung

15.11.2017

Ab Jänner 2018 können private Vermieter, die im Rahmen von "Airbnb" Zimmer anbieten, eine jährliche Pauschalsteuer in Höhe von 38.400 HUF (123 EUR) pro Zimmer bezahlen. Diese neue Besteuerungsform kann infolge eines neuen Gesetzentwurfs in Anspruch genommen werden und gilt für drei Wohnungen statt wie bisher nur für eine Wohnung (das Maximum von acht Zimmern bleibt weiterhin bestehen). Balázs Schumicky, der Präsident des "Vereins Ungarischer Apartmentvermieter" (MAKE) hob diesbezüglich hervor, dass die Möglichkeit der Pauschalsteuerzahlung nur bis zu einer jährlichen Einnahmenobergrenze von 8 Mio. HUF (25.641 EUR) besteht. Die Situation der kurzfristigen Wohnungsvermietung wird mit diesem Gesetzentwurf nicht einfacher, mehrere Budapester Bezirke haben bereits Einschränkungen eingeführt.

Quelle: Világgazdaság, Budapest