Laut einem neuen Umweltgesetz gelten seit dem 20. Oktober 2017 neue Regelungen für die Förderung von erneuerbaren Energiequellen in Ungarn. Dabei wurde in erster Linie auf Transparenz Wert gelegt. Große Bioenergie-HerstellerInnen müssen ihre Heizstoffe über öffentliche Ausschreibungen beziehen. Außerdem muss belegt werden, dass das verwendete Holz aus legalen Quellen stammt. Bei der Verwendung von anderen Biomaterialien muss bewiesen werden, dass diese für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet waren. Fördergelder können nur beantragt werden, wenn die Bioenergieanlagen auch Heizenergie produzieren. Um die gleichmäßige Speisung des Stromnetzes garantieren zu können, müssen sich die HerstellerInnen von erneuerbaren Energien an die vereinbarten Lieferzeiten halten. Sollten sie von diesen abweichen, werden Geldstrafen eingehoben.