Ungarische Regierung kündigt neue Corona-Maßnahmen an

28.10.2021

Aufgrund des drastischen Anstiegs der Neuinfektionen und der Zahl der aktiven Fälle hat sich die ungarische Regierung für die Einführung dreier neuer epidemiologischer Maßnahmen entschieden. ArbeitgeberInnen werden künftig ihren ArbeitnehmerInnen die Impfpflicht vorschreiben dürfen. Diese Regelung gilt vorerst nur für die ersten zwei Impfungen. Eine Ausnahme bilden MitarbeiterInnen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Sollten sich ArbeitnehmerInnen trotz Anweisung weigern, sich impfen zu lassen, können sie in unbezahlten Urlaub geschickt und nach einem Jahr entlassen werden. Außerdem wird die Maskenpflicht mit dem 1. November 2021 in den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder eingeführt. Darüber hinaus wird in Gesundheitseinrichtungen ein Besuchsverbot gelten, Sozialeinrichtungen können darüber selbst entscheiden.​

Quelle: telex.hu, Budapest