Im Oktober 2019 fasste das Abgeordnetenhaus im tschechischen Parlament einen Beschluss der vorsieht, dass alle Unterkunftseinrichtungen, inklusive AnbieterInnen wie "Airbnb", Ortstaxen entrichten müssen. Diese Verordnung tritt im Jänner 2020 in Kraft. Die sogenannte Unterkunftsgebühr beläuft sich auf einen Wert von 21 Tschechischen Kronen (knapp 1 Euro) pro Person und Tag. Für die Verwaltung und Erhebung dieser Gebühren werden in Prag die jeweiligen Stadtteile zuständig sein. Ausgenommen davon werden Fünf-Sterne-Hotels sein. Für die Verwaltung der Gebühren wird die Stadtverwaltung selbst zuständig sein. Manche Personengruppen, wie beispielsweise Menschen über 70 und Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, werden von der Entrichtung dieser Gebühren befreit sein.
Quelle: Aktualne.cz, Prag