Teil der europäischen Menschenrechtskonvention laut Polen verfassungswidrig

24.11.2021

Das polnische Verfassungsgericht entschied am 24. November 2021, dass eine Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention über das Recht auf ein faires und unabhängiges Gericht nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg habe daher keine Grundlage, die Rechtmäßigkeit der Ernennung polnischer Verfassungsrichter zu prüfen, hieß es im Urteil. Das Verfassungsgericht stimmte damit dem Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro (PiS - Recht und Gerechtigkeit) zu und erklärte zum ersten Mal in seiner Geschichte die Europäische Menschenrechtskonvention für verfassungswidrig. Es hat damit eines der wichtigsten internationalen Abkommen in Frage gestellt, das den Bürger*innen von 47 europäischen Ländern zahlreiche Rechte und Freiheiten garantiert. Mit dem Urteil, das von polnischen Rechtsexpert*innen als "Kuriosität" angesehen wird, wird der Konfrontationskurs der nationalkonservativen PiS-Regierung mit der EU fortgesetzt.​

Quelle: Wyborcza.pl, Warschau