TierschützerInnen werfen dem Autobauer Tesla vor, bei den Rodungsarbeiten für seine "Gigafactory" in Grünheide bei Berlin gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben. Es soll dabei zu Eingriffen in den Lebensraum sogenannter Zauneidechsen und bestimmter besonders geschützter Natternarten gekommen sein. "Ob ein konkreter Eingriff sowie ein Verstoß gegen die genannten Strafvorschriften nachzuweisen ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden", betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder, Thies Peterson. Es werde noch auf eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree abgewartet. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz macht sich jeder strafbar, der besonders geschütztes wildlebendes Tier fängt, verletzt oder tötet. Die Strafe reicht von Geldbußen bis hin zu fünf Jahren Haft.