Die Staatsanwälte Tanja Frank Eler und Matej Oštir
haben gegen die Entscheidung der Regierung, das Verfahren zur Ernennung zweier
Staatsanwälte für die neue Europäische Staatsanwaltschaft aufzuheben, Klage
eingereicht. Das Verwaltungsgericht der Republik Slowenien hat ihrer Klage
nun stattgegeben. Die Regierung muss die Ernennung beider Staatsanwälte
erneut prüfen, wobei laut slowenischem Recht das Ergebnis des Auswahlverfahrens
akzeptiert werden muss und das Urteil endgültig ist. Brüssel erwartet nun
unverzüglich eine Antwort der slowenischen Regierung. Slowenien ist nämlich der
einzige EU-Mitgliedsstaat, der noch keine delegierten Staatsanwälte ernannt hat.