Slowenisches Verwaltungsgericht bestätigt Klage nicht ernannter Staatsanwälte

5.10.2021

Die Staatsanwälte Tanja Frank Eler und Matej Oštir haben gegen die Entscheidung der Regierung, das Verfahren zur Ernennung zweier Staatsanwälte für die neue Europäische Staatsanwaltschaft aufzuheben, Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht der Republik Slowenien hat ihrer Klage nun stattgegeben. Die Regierung muss die Ernennung beider Staatsanwälte erneut prüfen, wobei laut slowenischem Recht das Ergebnis des Auswahlverfahrens akzeptiert werden muss und das Urteil endgültig ist. Brüssel erwartet nun unverzüglich eine Antwort der slowenischen Regierung. Slowenien ist nämlich der einzige EU-Mitgliedsstaat, der noch keine delegierten Staatsanwälte ernannt hat.​

Quelle: Dnevnik.si, Ljubljana