Ende 2021 hat die Regierung das letzte Covid-19-Interventionsgesetz verabschiedet. Demnach hätten Ärzt*innen und Zahnärzt*innen bis Ende 2022 höhere Gehälter erhalten sollen und hätten somit die höchste Besoldungsgruppe im öffentlichen Dienst erreicht. Fünf andere Gewerkschaften des öffentlichen Sektors haben daraufhin jedoch eine Verfassungsrevision am Verfassungsgericht beantragt. Jetzt hat das Gericht den Teil des Interventionsgesetztes, der diese Gehaltserhöhungen ermöglicht hätte, aufgehoben. Die Entscheidung wurde damit erklärt, dass diese Bestimmung einen Eingriff in das einheitliche Gehaltssystem ermöglichen würde und für die Abschaffung der Folgen der Covid-19-Pandemie nicht notwendig ist.