Die
slowenische Regierung hat am Mittwoch, dem 25. November 2020, das
bereits sechste CoViD-19-Maßnahmenpaket verabschiedet. Direkthilfen
sollen die Gesellschaft, den Staat und die Wirtschaft schützen.
Gehälter sowie Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge von
vorübergehend freigestellten ArbeitnehmerInnen werden bis Ende
Jänner 2021 wieder vom Staat übernommen. Die subventionierte
Kurzarbeit nach österreichischem Vorbild wurde sogar bis Ende Juni
2021 verlängert. Als neue Maßnahme wird der Staat auch die
Fixkosten von Betrieben für Oktober, November und Dezember 2020
teilweise übernehmen. Diese müssen im vierten Quartal
Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent nachweisen. Mit dem
sechsten Maßnahmenpaket wurden Darlehnsrückzahlungen an Banken um
weitere zwölf Monate aufgeschoben. Steuern und Sozialabgaben können
nach dem neuen Gesetz sogar um 24 Monate aufgeschoben werden. Der
Gesamtwert des sechsten Maßnahmenpakets erreicht eine Milliarde
Euro.