Mit der neuen Gesetzesnovelle, die im slowenischen Parlament am 15. Februar 2017 verabschiedet wurde, erweitern sich die Befugnisse slowenischer PolizistInnen und Parksheriffs stark: PolizistInnen dürfen jetzt bei der Ausübung ihrer Arbeit Elektroschocker anwenden. Autokennzeichen werden bei der Verkehrsüberwachung automatisch erfasst. Bei der Verfolgung von Personen dürfen Drohnen eingesetzt werden. In Extremfällen können PolizistInnen mit Militärausrüstung ausgestattet werden und Daten über Flugreisende werden automatisch erfasst und verarbeitet. Parksheriffs können von nun an Anweisungen erteilen, die Identität von Personen ermitteln und Tatverdächtige mit der Anwendung von physischer Kraft, Handschellen und Abwehrsprays überführen.