Die Gewerkschaft der "Hauptstädtischen Gesellschaft für die Wartung öffentlicher Räume" (FKF) kündigte an, wegen der verbliebenen Lohnsteigerung und der verzögernden Lohnverhandlungen am 20. Februar 2017 einen Streik abzuhalten. Vor dem "Hauptstädtischen Gerichtshof für öffentliche Verwaltung und Arbeitswesen" wurde die Festlegung der Mindestgrenze der nötigen Dienstleistungen beantragt, dieser hat aber am Donnerstag, den 16. Februar 2017 den Antrag der Gewerkschaft abgelehnt. Laut der Begründung war der Antrag zu früh gestellt, da die Lohnverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Dementsprechend kündigte die Gewerkschaft an, dass sie den Streik am 20. Februar 2017 nicht rechtmäßig abhalten können. Sie erklärten, die Verhandlungen mit dem FKF weiterzuführen und an ihrer bisherigen Forderung festzuhalten. Nach diesen Forderungen sollen die Löhne zwischen 2016 und Ende 2018 um 30 % erhöht werden.