Slowenien: Anweisungen für Polizei zum Umgang mit MigrantInnen veröffentlicht

16.12.2019

Aufgrund eines Urteils des slowenischen Verwaltungsgerichts musste die slowenische Polizei ihre Anweisungen für die Grenzpolizei im Umgang mit (illegalen) MigrantInnen, die vor einem Jahr noch Geltung hatten, veröffentlichen. Amnesty International Slowenien (AI), das eine Veröffentlichung der Anweisungen eingefordert hatte, machte auf zwei besonders ungewöhnliche Absätze aufmerksam. Einer besagte, dass wenn die kroatische Polizei bei der Grenzüberquerung illegaler asylsuchender MigrantInnen anwesend ist, dies von der slowenischen Polizei so vermerkt wird, als ob die Person in Kroatien bereits um Asyl angefragt hätte. NGOs sind davon überzeugt, dass die slowenische Polizei damit internationales Recht auf Asyl selbstständig aufhebt. Blaž Kovač von AI Slowenien äußerte sich dazu folgendermaßen: "Die slowenische Polizei lehnt Anträge von MigrantInnen verbotenerweise ab und kooperiert dabei mit kroatischen Sicherheitsorganen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die slowenische Polizei nicht mit Gewaltvorwürfen in Verbindung gebracht wird, während in den Medien viele Vorwürfe gegen die kroatische Polizei erhoben werden." AI Slowenien verwies weiters auf eine Stelle in den Anweisungen, bei der auf den besonderen Umgang mit MigrantInnen aus Algerien und Marokko verwiesen wird. Kovač zufolge handelt es sich demnach um verbotenes ethnisches Profiling.

Quelle: STA, Ljubljana