Die serbische Regierung hat in der Sitzung am 17. August 2017 das Gesetz über elektronische Dokumente, elektronische Ausweise sowie vertrauliche Dienstleistungen im Rahmen der elektronischen Geschäftstätigkeit verabschiedet. Dieses Gesetz ermögliche die Gleichstellung von E-Dokumenten mit abgestempelten und unterzeichneten Papierunterlagen sowie die elektronische Zustellung und die elektronische Aufbewahrung von Unterlagen. Bis jetzt war in über 100 Vorschriften geregelt, dass Papierunterlagen benötigt werden. Dies solle mit der Verabschiedung des E-Dokumenten-Gesetzes außer Kraft gesetzt werden, heißt es in der Pressemitteilung der serbischen Regierung.