In Serbien wird ab 1. Juli 2019 die Versteuerung sogenannter Share Economy-Wohnungen bzw. Wohnungen, die für kurze Zeiträume vermietet werden, eingeführt. Den neuen Bestimmungen des serbischen "Gesetzes über Gastwirtschaft" zufolge, ist auch vorgesehen, dass die Gäste von den WohnungsvermieterInnen angemeldet werden müssen. Die Vermietung von Wohnungen für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen wird laut neuem Gesetz als Gastwirtschaftsdienstleistung im Bereich der Hauswirtschaft behandelt. Für jene, die sich an die Gesetzesbestimmungen nicht halten, seien Geldbußen in Höhe von mehreren Hunderttausend Serbischen Dinar (mehrere Tausend Euro) vorgesehen.