Im vom Kanton Sarajevo verabschiedeten Notfallplan wird unter anderem das Verbot der Müllverbrennung im Freien und in dafür nicht vorgesehenen Anlagen präzisiert. Dies gilt besonders für brennbaren Abfall wie Altöl, Autoreifen und Verpackungen sowie für die Entsorgung von heißer Asche in den Abfallbehältern für Kommunalabfall. Verstöße gegen die Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirks- und die Kantonsinspektionen. Bürger*innen können jeden Verdacht auf illegale Abfallablagerung per Öko-Hotline oder beim Zivilschutzzentrum melden. Bei starker Umweltverschmutzung durch Abgase kann die Polizei eine außerordentliche technische Überprüfung der verkehrenden Fahrzeuge anordnen. Diese Maßnahme sollen insbesondere im Falle der Ausrufung von Warnstufen für den Luftverschmutzungsgrad zum Einsatz kommen.