Das Slowenische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Reisebeschränkungen auf die eigene Gemeinde während der ersten CoViD-19-Welle nicht verfassungswidrig oder unverhältnismäßig waren. Das Gericht hat entschieden, dass die Annahme, dass die Verbreitung des Virus durch eine Einschränkung der Kontakte verlangsamt werden kann, die Maßnahmen gerechtfertigt hat. Die Verbreitung einer Seuche in dieser Art sei noch nie zuvor aufgetreten, deshalb gibt es im Umgang damit auch keine Präzedenzfälle, merkte das Gericht an. Die Entscheidung war nicht einstimmig gefällt worden, fünf Stimmen waren dafür und vier dagegen. Die Berufung wurde von einer nicht genannten Person eingelegt.