Gestern, am 2. März 2020, hat der polnische Sejm bei einer Sondersitzung das Gesetz über Prävention, Vorbeugung und Bekämpfung von CoViD-19 angenommen. Das Gesetz legt die Grundsätze und Verfahren zur Vorbeugung und Bekämpfung der Ansteckung und Verbreitung der durch das Coronavirus verursachten Krankheit fest. Es bestimmt die Aufgaben der Organe der öffentlichen Verwaltung und regelt auch die Vorgehensweise während der Epidemie. Die Vorgaben umfassen unter anderem die Bereiche Schule und Betriebe. Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, Höchstpreise für bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte festzulegen. Die Gesetzgebung bestimmt außerdem die Mittel zur Krisenbewältigung im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Epidemie in Polen. Bislang wurden in Polen keine Fälle von Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, gemeldet.