Polen: Änderung des Strafgesetzbuches im Rahmen des "Anti-Krisen-Schutzschildes 4.0"

20.6.2020

Am 19. Juni 2020 hat der Sejm das Gesetz zum "Anti-Krisen-Schutzschild 4.0" beschlossen. Neben den Vorschriften zur Unterstützung der Wirtschaft wurden auch Bestimmungen gebilligt, die in der Praxis das Strafgesetzbuch verschärfen. Konkret wurde der Artikel 37a geändert. Er sieht vor, dass eine Geldstrafe oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit nur für Delikte mit einer maximalen Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich sind. Bis jetzt lag die Grenze bei acht Jahren. Bei höheren Freiheitsstrafen müsste ein Gericht immer eine Gefängnisstrafe verhängen. Laut JuristInnen der Jagiellonen-Universität in Krakau würden damit auch die Strafen für illegale Abtreibungen verschärft. Nach der Änderung würde für einen Schwangerschaftsabbruch ausschließlich eine Haftstrafe drohen. Am 20. Juni 2020 fanden in einigen polnischen Städten Frauenproteste statt. Daraufhin hat das Justizministerium am 22. Juni erklärt, dass diese Gesetzesänderung das Thema Abtreibung gar nicht berührt. Der Artikel 37a diene nur der "Bekämpfung der Kriminalität rund um die CoViD-19-Epidemie". Am 22. Juni 2020 hat die Polnische Ärztekammer an den Staatspräsidenten appelliert, dieses Gesetz abzulehnen. Ärztinnen und Ärzte fürchten, dass ihnen ebenfalls öfter eine Gefängnisstrafe drohen würde.

Quelle: TVN 24, Warschau