In zwei Wochen tritt die Gesetzesnovelle über ansteckende Krankheiten in Kraft. Sie bestimmt, dass die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln eine Vorbedingung für den Eintritt der Kinder in den öffentlichen Kindergarten ist. Die Impfung gegen diese drei Krankheiten ist auch für die Einschreibung in die Mittelschulen und Universitäten aus dem Bereich Gesundheitswesen, Erziehung und Bildung verpflichtend. Ausnahmen sind nur mit einer ärztlichen Bestätigung möglich. Die Geldbuße für den Verstoß gegen das Gesetz beträgt zwischen 400 und 40.000 Euro.