Ein entschlossener Pensionist hat die Zagreber Stadtwerke vor ein ernstes Problem gestellt. Nach mehreren Jahren vor verschiedenen Gerichten gab das Oberste Verwaltungsgericht seiner Klage statt und hebelte damit das bestehende Abrechnungssystem der Müllabfuhr aus. Das System, in dem die Stadtwerke, bzw. die Zagreber Müllabfuhr die Gebühr pauschal nach einer Formel, welche nur das Volumen der Mülltonne und die wöchentliche Anzahl der Transporte beinhaltet, berechnet, sei nach Ansicht des Gerichtes unfair und nicht im Einklang mit dem kroatischen Abfallgesetz, das ein solches Abrechnungssystem nicht vorsieht. Konkret wurde vom Gericht bemängelt, dass die Müllabfuhr sogar Gebühren auf leerstehende Grundstücke erhebe, welche ja keinerlei Abfall erzeugen. RechtsexpertInnen erklärten, dass dieses Urteil praktisch bedeute, dass die gesamte Dienstordnung der Müllabfuhr als nichtig erklärt wurde. Jedoch wollen die Stadtwerke dieses Urteil nicht ohne weiteres hinnehmen. Anstatt ein genaueres Abrechnungssystem einzuführen, wollen die Stadtwerke mit 35 weiteren kroatischen Kommunalunternehmen, welche die Gebühren auf gleiche Weise berechnen, eine Verfassungsklage gegen das Abfallgesetz einreichen, um dieses aufheben zu lassen.