Durch die Änderung des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung wird es in Slowenien möglich sein, ärztliche Überweisungen auszustellen, die nicht befristet, sondern bis zum Ende der Behandlung gültig sind. Das bedeutet, dass einmalige und befristete Überweisungen nicht mehr ausgestellt werden können und Überweisungen nicht mehr verlängerbar sind. Die Überweisung ist so lange gültig, bis sie von den überweisenden Ärzt*innen beendet wird. Dies gilt auch rückwirkend für noch gültige Überweisungen.
Quelle: STA, Ljubljana