Ab dem 11. August 2021 tritt die neue
Straßenverkehrs-Gesetzesnovelle in Kraft, die Elektrofahrzeuge wie Elektroroller
von Gehwegen verbannt. Diese dürfen nur noch auf Radwegen beziehungsweise am
Straßenrand genützt werden. Für NutzerInnen unter 18 Jahren gilt zudem eine
Helmpflicht. Mit der Gesetzesnovelle werden Bußgelder für
Geschwindigkeitsüberschreitungen reduziert, jedoch für die Handynutzung am
Lenkrad von bisher 120 auf 250 Euro erhöht. Höhere Geldstrafen gelten auch für unberechtigtes
Parken auf Behindertenparkplätzen. Letztlich soll das Rechtsabbiegen bei Rot schrittweise
eingeführt werden.