Neue Corona-Regeln an Berliner Schulen

27.11.2020

In einer Sondersitzung am 26. November 2020 beschloss der Berliner Senat, dass soziale Kontakte auf fünf Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten, auch über die Feiertage hinweg, beschränkt werden. Kinder bis zwölf Jahre sind davon ausgenommen. Schulen und Kindertagesstätten bleiben generell geöffnet. Neben Hygienekonzepten gilt in diesem Bereich auch die Erstellung eines Stufenplans zum Umgang mit Corona-Fällen. Ab der siebenten Klasse müssen Schülerinnen und Schüler Masken auch im Unterricht tragen, in Bezirken mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen sogar schon ab der fünften Klasse. Zuvor galt an Berliner Schulen eine Maskenpflicht nur in Begegnungszonen, wie beispielsweise auf den Gängen. Weiterführende Schulen können ab der achten Klasse, sofern es sich um keine Abschlussklassen handelt, freiwillig auf Hybridunterricht umsteigen.

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin