Der Berliner Senat hat weitere Programm aufgelegt, um
sogenannte "Soloselbstständige" (EinzelunternehmerInnen) und
Kleinstunternehmen finanziell zu unterstützen. Im Rahmen des Programms
"Neustarthilfe Berlin" können "Soloselbstständige" ab 17.
Mai 2021 die Hilfen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online beantragen, der
Betrag ist mit 7.500 Euro gedeckelt. Anträge für Kleinstunternehmen nimmt die
landeseigene Förderbank im Rahmen des Programms "Neustarthilfe Berlin für
KMU" ab 25. Mai entgegen. Antragsberechtigt sind Berliner
Kleinstunternehmen, die einen gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner
Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz haben und die bis zu fünf MitarbeiterInnen
beschäftigen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Bewilligungszeitraum
Jänner bis Juni 2021 pauschal 1.000 Euro pro Monat, also insgesamt bis zu 6.000
Euro. Beide Landesprogramme sind sogenannte "Huckepack-Programme",
eine Ergänzung zur bestehenden Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III des
Bundes. Voraussetzung ist, dass AntragstellerInnen den Geschäftsbetrieb bis zum
30. Juni 2021 aufrechterhalten.