Neue Corona-Hilfsprogramme für "Soloselbständige" und Kleinstunternehmen in Berlin

13.5.2021

Der Berliner Senat hat weitere Programm aufgelegt, um sogenannte "Soloselbstständige" (EinzelunternehmerInnen) und Kleinstunternehmen finanziell zu unterstützen. Im Rahmen des Programms "Neustarthilfe Berlin" können "Soloselbstständige" ab 17. Mai 2021 die Hilfen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online beantragen, der Betrag ist mit 7.500 Euro gedeckelt. Anträge für Kleinstunternehmen nimmt die landeseigene Förderbank im Rahmen des Programms "Neustarthilfe Berlin für KMU" ab 25. Mai entgegen. Antragsberechtigt sind Berliner Kleinstunternehmen, die einen gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz haben und die bis zu fünf MitarbeiterInnen beschäftigen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Bewilligungszeitraum Jänner bis Juni 2021 pauschal 1.000 Euro pro Monat, also insgesamt bis zu 6.000 ​Euro. Beide Landesprogramme sind sogenannte "Huckepack-Programme", eine Ergänzung zur bestehenden Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III des Bundes. Voraussetzung ist, dass AntragstellerInnen den Geschäftsbetrieb bis zum 30. Juni 2021 aufrechterhalten.​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin