Nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Krakauer Stadtzentrum

13.9.2018

Die Krakauer Gemeinderätinnen und Gemeinderäte fassten einen Beschluss, ab 1. Jänner 2019 ein nächtliches Alkoholverbot im ersten Bezirk von Krakau einzuführen. Von 22.00 bis 6.00 Uhr dürfen keine alkoholischen Getränke in Geschäften aller Art mehr verkauft werden. Die Krakauerinnen und Krakauer appellierten seit Jahren an die Stadtverwaltung, entsprechende Schritte einzuleiten, um die große Anzahl an Betrunkenen im Stadtzentrum zu reduzieren. Den Statistiken nach werden durchschnittlich mehr als 220 Personen pro Tag im Krakauer Stadtzentrum wegen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit bestraft.​​

Quelle: Dziennik Polski - Kronika Krakowska, Krakau