Das kroatische Ministerium für Raumplanung, Bauwesen und staatliches Eigentum hat die vorgeschlagenen Änderungen des Zagreber Masterplans (GUP) zurückgewiesen und will nun eine Überarbeitung. In einem offiziellen Schreiben wurden vier zentrale Punkte bemängelt, die nicht mit dem Gesetz über Raumordnung übereinstimmen würden. Ein zentraler Kritikpunkt des Ministeriums ist die Vorgabe der Zagreber Stadtverwaltung, dass für bestimmte Bauprojekte detaillierte Raumpläne verpflichtend sein sollen, obwohl dies gesetzlich nicht erforderlich ist. Zudem bemängelt es, dass die Stadt strengere Anforderungen an Architekturwettbewerbe für Hochhäuser über neun Stockwerke sowie für Bauvorhaben in historischen Schutzzonen stellt, als es das Raumplangesetz vorsieht. Weiterhin wird die Einführung neuer, gesetzlich nicht definierter Begriffe wie "städtisches Projekt" oder "Mischverwendung für städtische Projekte" kritisiert. Auch Bezeichnungen wie "kleinere Gebäudesanierungen" oder "neues Ersatzgebäude" entsprechen nicht den bestehenden rechtlichen Vorgaben und müssen angepasst werden. Trotz der Ablehnung betont die Zagreber Stadtverwaltung, dass laufende oder geplante Großprojekte nicht gefährdet seien. Bauvorhaben wie das Schwimmbad im westlichen Stadtteil Špansko, die Sanierung des Stadions in der Kranjčevićeva-Straße, die Erweiterung der Branimirova-Straße sowie die Errichtung der Stadtbücherei am Gelände der ehemaligen Dampfmühle Paromlin können demnach weiterhin nach den bestehenden Vorschriften umgesetzt werden. Die Stadt Zagreb muss nun die beanstandeten Punkte im Masterplan überarbeiten, um eine Genehmigung des Ministeriums zu erhalten.