Kroatien befindet sich seit rund einem Jahr in der Warteschleife zum Beitritt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Bevor Kroatien jedoch Mitglied dieses "elitären" Staatenbundes werden kann, gilt es, umfangreiche Reformen umzusetzen. Besonders das derzeitige Verwaltungsmodell der staatlichen Handelsgesellschaften, bei dem die Politik freie Hand habe, wird von der OECD moniert. Zu diesem Zweck soll eine Gesetzesreform des staatlichen Handelsgesellschaftsgesetzes erfolgen. Diese sieht bis 2024 die Gründung einer unabhängigen Aufsichtsagentur vor. Diese wird als Dachorganisation alle staatlichen Gesellschaften beaufsichtigen. Die Funktionär*innen dieser Agentur werden unabhängige Expert*innen sein müssen, was ein Novum ist. Dieses neue Verwaltungsmodell ist eine Verpflichtung, die Kroatien durch den Beitritt zur Eurozone am 1. Jänner 2023 eingegangen ist.