Nach einer am 25. Oktober 2022 vom slowenischen Parlament verabschiedeten Änderung des Verbrauchssteuergesetzes können slowenische Land- und Forstwirt*innen sowie Imker*innen ab 1. Jänner 2023 verbilligten Kraftstoff für den Antrieb von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen sowie Fahrzeugen zum Transport von Bienenstöcken kaufen. Die Begünstigung bezieht sich auf gekennzeichnetes Gasöl (Kraftstoff für die Landwirtschaft), dessen Verkaufspreis die Verbrauchssteuer für Heizgasöl enthält. Somit werden Begünstigte schon beim Kauf des Kraftstoffs profitieren und werden keine Verbrauchssteuer mehr zurückfordern müssen.