Das kroatische Parlament änderte am 16. Dezember 2020 das Personalausweisgesetz. Das Gesetz wurde mit 124 der 151 Stimmen angenommen. Der neue Personalausweis wird über biometrische Kennungen der Inhaberin, beziehungsweise des Inhabers und zwei Fingerabdrücke verfügen und fünf, beziehungsweise 40 Jahre für BürgerInnen ab 70 Jahren, gelten. Die neuen Personalausweise sollen künftig die Reisepässe vollständig ersetzen, sowohl in allen EU-Ländern, als auch außerhalb der Europäischen Union. Zudem sollen BürgerInnen ihre neuen Personalausweise auf Geräten wie Smartphones und Tabletts nutzen können. Das Personalausweisgesetz wurde laut EU-Verordnung, die im August 2021 in Kraft tritt, geändert.
Quelle: Vecernji.hr, Zagreb