Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat festgestellt, dass Slowenien gegen den Grundsatz der Unantastbarkeit der Archive der Union verstoßen hat. Es wurden Dokumente, die Teil der Europäischen Zentralbank (EZB) sind, grundsatzwidrig beschlagnahmt. Das Gericht urteilte weiterhin, dass Slowenien nicht ordnungsgemäß mit der EZB zusammengearbeitet hat, um die rechtswidrigen Folgen dieser Nichterfüllung von Verpflichtungen zu beheben. Deswegen hat Slowenien auch gegen die Verpflichtung, loyal mit der Union zusammenzuarbeiten, verstoßen. Der EU-Gerichtshof hat mit dem Urteil der Klage der Europäischen Kommission gegen Slowenien in vollem Umfang stattgegeben. Die Klage ist Folge einer Untersuchung im Zusammenhang mit der Bankrehabilitation. Dabei hat das slowenische nationale Ermittlungsamt in der "Bank of Slovenia" eine Hausdurchsuchung und Sicherstellung von Dokumenten durchgeführt, die in Verbindung mit der Enteignung von Angestellten der NLB (Neue Laibacher Bank) stehen. Dabei wurden auch Dokumente der EZB beschlagnahmt.