Die Europäische Kommission hat am 30. September 2020 den ersten Bericht über die Situation der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Der Bericht fällt für Polen und Ungarn sehr negativ aus. Untersucht wurden die Justizsysteme der einzelnen Länder, der Kampf gegen Korruption, Medienpluralismus und sonstige institutionelle Aspekte im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Bei all diesen Aspekten gibt es Vorbehalte gegen Maßnahmen der polnischen Regierung - vor allem gegen die polnische Justizreform, die das System geschwächt hätte. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Medienbehörden und der wichtigsten Institutionen, die für die Vorbeugung von Korruption zuständig sind. Auch die Maßnahmen der Regierung in Bezug auf LGBTIQ-Gruppen wurden kritisiert.