Krakau beschließt Schutz des Stadtbildes

27.2.2020

Am 26. Februar 2020 verabschiedete der Krakauer Gemeinderat einen neuen Beschluss zur Landschaftsgestaltung. Das Gesetz soll die Anforderungen in Bezug auf das Stadtmobiliar und die Werbung im öffentlichen Raum regeln. Die Arbeiten an dem Gesetz dauerten insgesamt fünf Jahre. Ab dem 1. Juli 2020 wird es unter anderem nicht mehr möglich sein, großflächige Werbungen aufzuhängen, die ganze Gebäude verhüllen. Die Fassadenwerbung soll nur für die Zeit der Renovierungsarbeiten aufgehängt werden können. Es wurde eine Liste der zugelassenen Werbeträger erstellt.

Quelle: Dziennik Polski - Kronika Krakowska, Krakau