Der Krakauer Bürgermeister, Jacek Majchrowski (parteilos), appellierte an die VertreterInnen des Landtages der Woiwodschaft Kleinpolen, Änderungsvorschläge für das Anti-Smog-Gesetz für die Woiwodschaft einzubringen. Das Ende Jänner 2017 verabschiedete Gesetz schreibt vor, dass ab 1. Juli 2017 das Heizen mit Flotationsabfällen verboten ist. Der Beschluss betrifft aber nicht die Stadt Krakau, wo ab 1. September 2019 das absolute Kohleöfen-Verbot in Kraft tritt. Die VertreterInnen der Woiwodschaft Kleinpolen bereiten ein neues Sondergesetz für die Stadt Krakau vor.