Klarstellung zum Anti-LGBTIQ-Beschluss von fünf polnischen Woiwodschaften gefordert

6.9.2021

Am 3. September 2021 verschickte die Europäische Kommission ein Schreiben an fünf polnische Woiwodschaften, die 2019 den sogenannten Anti-LGBTIQ-Beschluss unterzeichnet haben. Die EU-Kommission fordert bis Mitte September 2021 eine Klarstellung zu diesem Beschluss. Im Juli 2021 wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen fünf polnische Woiwodschaften, unter anderem auch Kleinpolen, eingeleitet, denn der Anti-LGBTIQ-Beschluss kann Menschen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung diskriminieren. Gibt es keine Klarstellung, können die Woiwodschaften viele Millionen Euro Förderungsgelder aus dem Corona-Hilfsprogramm REACT-EU verlieren. Im Fall von Kleinpolen handelt es sich um über 33,5 Millionen Euro.

Quelle: Onet.pl, Krakau