Einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen die Diskriminierung von homosexuellen Paaren in Kroatien stellt ein Urteil des Verfassungsgerichtes vom 7. Februar 2020 dar. Daraus geht hervor, dass das kroatische Pflegegesetz die Rechte von gleichgeschlechtlichen PartnerInnen beschneidet, da diese im Gesetz nicht als mögliche Pflegeeltern erwähnt würden. Das Verfassungsgericht konnte das bestehende Gesetz selbst zwar nicht ändern. Es wies aber die zuständigen Behörden an, dieses Gesetz so auszulegen, dass gleichgeschlechtliche PartnerInnen gleichermaßen ein Recht darauf hätten, eine Pflegeelternschaft zu übernehmen. Am Montag, dem 7. September 2020, gab der Verein "Regenbogenfamilien" bekannt, dass kürzlich ein gleichgeschlechtliches Paar erstmals in Kroatien Kinder zur Pflege aufnehmen durfte. Nun hat der Verein vor, besondere Workshops für all jene LGBTI-Personen zu veranstalten, die gerne Kinder aufnehmen und ihnen ein Zuhause bieten würden. Der Kampf für das Adoptivrecht sei der nächste Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung, hieß es seitens des Vereins.