Laut einer Gesetzesänderung gelten in Ungarn alle Gebäude, die 90 Meter oder höher sind, als Hochhäuser. Diese Höhe gilt auch als Maximalhöhe für neu zu errichtende Gebäude, dazu zählen auch alle Gebäudeteile und Zusätze, wie zum Beispiel Antennenaufbauten. Das Gesetz bestimmt auch Sonderfälle, wie zum Beispiel denkmalgeschützte Gebäude oder aus national-wirtschaftlicher Sicht hervorgehobene Projekte, bei denen die Regierung besondere Verfahrensregeln bestimmen kann. Bereits bewilligte Bauprojekte sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen.