Vor dem Europäischen Gerichtshof laufen derzeit zwei Klagen von afghanischen bzw. syrischen KlägerInnen gegen Österreich und Slowenien. Die Asylanträge der KlägerInnen wurden abgelehnt, da die Anträge laut den dortigen Verwaltungen zuerst in Kroatien, als erstem Staat, in dem das Dublin-Abkommen gilt, gestellt werden müssten. Die damals amtierende kroatische Regierung organisierte jedoch den Weitertransport von Flüchtlingen zur slowenischen Grenze. Nun hat der für den Prozess zuständige Generalanwalt im Vorfeld des Prozesses seine Meinung veröffentlicht, wonach nicht das erste EU-Land für den Asylantrag zuständig sei, sondern der Staat, in dem er gestellt wird. Dies könnte richtungsweisend für die zukünftige EU-Asylpolitik sein. Zwar ist die Rechtsmeinung für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend, jedoch folgt er in ca. 75 % der Fälle der Meinung des Generalanwaltes.