Fünf Milliarden Euro zusätzlich für Klimaschutz in Berlin

25.7.2023

Laut Artikel 109 des deutschen Grundgesetzes sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Allerdings gilt auch hier – keine Regel ohne Ausnahme. So dürfen auch große Kredite aufgenommen werden, wenn Naturkatastrophen, eine Rezession oder unverschuldete Notlagen das Land treffen. So hat der Bund etwa hat das sogenannte Sondervermögen über 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr mit dem Argument beschlossen, dass sich die Sicherheitslage nach dem russischen Überfall auf die Ukraine radikal verändert habe. Der Berliner Senat will mit seinem Sondervermögen "Klimaschutz" auf Nummer sichergehen. Deshalb gibt es eine doppelte Begründung für dieses Extrabudget, denn auch die stark gestiegenen Energiepreise seien ein Auslöser für eine Notlage. Voraussetzung für ein rechtssicheres Sondervermögen ist aus Sicht des Senats, dass das Abgeordnetenhaus diese doppelte Notlage formal feststellt. Ferner soll das Abgeordnetenhaus nach der Sommerpause eine Schlüsselrolle erhalten und entscheiden, wofür die fünf Klima-Milliarden aus dem Sondervermögen ausgegeben werden sollen.

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin