Finanzierung von Privatgrundschulen endlich geklärt

7.4.2020

Der Verfassungsgerichtshof der Republik Slowenien hat die langjährige Debatte über die Finanzierung von Privatgrundschulen endlich beendet. Der Staat muss den verpflichtenden Teil des öffentlichen Schulprogramms zu 100 Prozent finanzieren. Währenddessen wird der erweiterte Teil, zu dem Zusatzleistungen, wie etwa zusätzliche Kinderbetreuung vor und nach dem Unterricht, Hilfs- und Ergänzungsunterricht gehören, nur zu 85 Prozent mitfinanziert. Diese Regelung sei laut dem Verfassungsgerichtshof nicht verfassungswidrig, da die Zusatzleistungen freiwillig beansprucht werden und keine Bedingung für die Absolvierung der Pflichtschulausbildung darstellen.

Quelle: Dnevnik.si, Ljubljana