Einem Urteil der Europäischen Kommission zufolge diskriminiert Tschechien jene AusländerInnen, die einer politischen Partei beitreten wollen, da dies in Tschechien grundsätzlich nicht möglich ist. Die Mitgliedschaft in einer tschechischen politischen Partei setzt aktuell die tschechische Staatsangehörigkeit voraus. Tschechien verletze dadurch die europäischen Verträge und die Rechte der AusländerInnen. Laut der Europäischen Kommission stammt der Vorwurf der Diskriminierung bereits aus dem Jahr 2012, Tschechien habe aber bis dato keine Anpassungen vorgenommen. Tschechien liegen aktuell keine Einzelheiten der Klage vor. Neben Tschechien wurde auch Polen aus denselben Gründen verklagt.