Der Gerichtshof der Europäischen Union stimmte am 21. Mai 2021 dem Antrag der Tschechischen Republik zu, die Kohleförderung im Braunkohle-Tagebau in Turów im Dreiländereck Tschechien-Polen-Deutschland sofort einzustellen. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme bis zum endgültigen Urteil. Der Hauptgrund für die tschechische Klage waren negative Auswirkungen auf die tschechischen Grenzregionen Hrádek und Frýdlant. Der polnische Premier Mateusz Morawiecki (PiS – Recht und Gerechtigkeit) kündigte bereits am 21. Mai an, dass Polen der Entscheidung des EuGH nicht nachkommen werde, weil diese der Energiesicherheit Polens schaden könnte. So würden vier bis sieben Prozent der polnischen Stromproduktion vom Bergwerk Turów abhängen. Auf dem EU-Gipfel am 24. Mai 2021 habe Morawiecki jedoch das Gespräch mit dem tschechischen Premierminister gesucht, der sich bereit erklärt habe die Klage zurückzuziehen. Die Verhandlungen dauern aktuell noch an.