Bereits im Juni 2024 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Ungarn durch die Einschränkung des Asylrechts einen beispiellosen und außergewöhnlich schweren Verstoß gegen EU-Recht begangen habe. Die Debatte begann bereits im Jahr 2020, als das Gericht erstmals erklärte, dass Ungarn für internationale Asylbewerber*innen nur begrenzten Zugang zu Asylverfahren biete, was es praktisch unmöglich mache, Anträge einzureichen. Die Strafe von 200 Millionen Euro im Juni 2024 entstand als Folge der Missachtung des Urteils von 2020. Ungarn hat die vom Europäischen Gerichtshof verhängte Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro aber nicht fristgerecht bezahlt. Die erste Zahlungsaufforderung wurde verschickt, jeder weitere Tag ohne Antwort kostet eine Million Euro. Ungarn hingegen fordert vor Gericht zwei Milliarden Euro, so viel habe der Grenzschutz seit 2015 dem Land gekostet. Die neue Zahlungsfrist der EuGH-Strafe ist der 17. September. Sollte die Regierung die Zahlung bis dahin nicht leisten, wird der EuGH den Betrag im Rahmen eines Aufrechnungsverfahrens von den EU-Geldern abziehen, welche aufgrund des Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn blockiert sind.