Ein Jahr lang dauerten die Gespräche zwischen der Stadt Krakau und den E-Scooter-AnbieterInnen über die Nutzung von Elektro-Scootern im öffentlichen Raum. Die erste Vereinbarung wurde am 1. September 2020 unterzeichnet. Noch im September 2020 sollen Vereinbarungen mit fünf weiteren Firmen abgeschlossen werden. Diese sehen unter anderem vor, dass die Geschwindigkeit in Parkanlagen und in Bereichen mit hohem FußgängerInnenverkehrsaufkommen 15 Stundenkilometer nicht überschreiten darf. Die NutzerInnen sind verpflichtet, die E-Scooter ausschließlich auf den markierten Parkplätzen abzustellen. Die E-Scooter-AnbieterInnen sollen schlecht geparkte Roller einsammeln.