Die "Serbische Nationalbank" (NBS) hat neue Maßnahmen in Bezug auf eine günstigere Kreditrückzahlung bei SchuldnerInnen, die aufgrund der CoViD-19-Pandemie geringere Einnahmen verzeichnen, beschlossen. Demzufolge sind Geschäftsbanken verpflichtet, BürgerInnen, LandwirtInnen, UnternehmerInnen oder Betrieben, die aufgrund von Corona in Zahlungsverzug bei Banken oder Leasinginstitutionen kommen, Begünstigungen bei der Rückzahlung zu gewährleisten. Darunter fallen Kredit-Umschuldungen, eine Stundungsfrist von sechs Monaten und längere Rückzahlungsfristen, wobei die Kreditraten nicht höher sein dürfen als vertraglich vereinbart. Die Maßnahmen treten mit 15. Dezember 2020 in Kraft.